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Berufe Lexikon

Innenarchitekt / Innenarchitektin

Berufsbild

Die Tätigkeitsfelder eines Innenarchitekten bzw. einer Innenarchitektin sind äußerst vielseitig und beinhalten verschiedene Aufgabenbereiche. Innenarchitekten und Innenarchitektinnen planen und gestalten Innenräume. Zu den Aufgabengebieten zählen die Beratung und Betreuung des Auftraggebers sowie die Überwachung der auszuführenden Arbeiten. Bei der Planung und Realisierung der Aufgaben handelt es sich um den Ausbau oder Umbau von Gebäuden oder einzelnen Gebäudeteilen oder um die Modernisierung und Umnutzung von Räumen. Dabei planen die Innenarchitekten und Innenarchitektinnen verschiedene Änderungen bzw. Erweiterungen im privaten Wohnungsbau, im Laden- oder Messebau oder in Verwaltungsbauten und sozialen Einrichtungen. Der Aufgabenbereich eines Innenarchitekten bzw. einer Innenarchitektin erstreckt sich vom Entwurf der Gestaltung, über die Beschäftigung mit den Konstruktionsplänen und der Einholung von Kostenvoranschlägen bis hin zur Überwachung und Koordination der durchgeführten Arbeiten und der Schlussabrechnung.

Der Beruf des Innenarchitekten bzw. der Innenarchitektin kann über den Studiengang Innenarchitektur erlernt werden und nach einer angemessenen Zeit der Berufspraxis ist es möglich, die Mitgliedschaft als Innenarchitekt bzw. Innenarchitektin in der Architektenkammer zu erwerben.

Zulassungskriterien für den Studiengang sind im Regelfall die allg. Hochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife bzw. Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, eine fachorientierte Berufsausbildung oder ein Vorpraktikum und eine bestandene Eignungsprüfung.


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