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Berufe Lexikon

Staatsanwalt / Staatsanwältin

Berufsbild

Zu den Aufgaben des Staatsanwaltes gehören Strafverfolgung, Leitung von Ermittlungsverfahren, Einbringen einer Anklage bei Gericht, Vollstreckung einer Strafe oder eines Urteils, Ausstellen von Durchsuchungsbefehlen, uvm. Der Staatsanwalt hat den Oberstaatsanwalt als Vorgesetzten.

Voraussetzungen um diesen Beruf ausüben zu können sind:

* keine Vorstrafen
* deutsche/r Staatsangehörige/r sein
* ein überdurchschnittlich gut abgeschlossenes Jura Studium mit 2 Staatsexamen
* Befähigung zum Richteramt
* 3 Jahre Probezeit, bis Sie als Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt werden


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