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Berufe Lexikon

Richter / Richterin

Berufsbild

Sich im Vorfeld über die konkrete Aktenlage zu informieren und unparteiisch und unabhängig objektiv über gerichtliche Verfahren zu entscheiden, beschriebt das Berufsbild des/der Richter/in. Der zugrundeliegende Sachverhalt muss überprüft werden, das Verfahren geleitet und unter Beachtung der Gesetzeslage eine Entscheidung abgewägt werden.

Die Befähigung zum Richteramt ist für die Ausübung erforderlich genauso wie die deutsche Staatsbürgerschaft, ein vorangegangenes überdurchschnittlich gutes Jura-Studium mit anschließendem 2-jährigen Referendariat und das 2. Staatsexamen.

Das Bundesverfassungsgericht, das Patentgericht, das Finanzgericht, das Arbeits-Straf-Sozial- und Verwaltungsgericht bilden u.a. den Arbeitsort des/der Richter/in.


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