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Berufe Lexikon

Kellner / Kellnerin

Berufsbild

Voraussetzung: keine

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Tätigkeitsbeschreibung:

Kellner ist eine allgemeine Bezeichnung für die Tätigkeit zur Bedienung von Gästen in Restaurants oder anderen Lokalen mit Lebensmitteldienstleistungen zu Tisch. Die Ausbildung die hier eigentlich gemacht wird ist zum Restaurantfachmann/-frau. Als Zugangsvoraussetzungen für eine Kellnerstelle wird diese mindestens verlangt.

Sie bedienen die Gäste in jeglicher Form. Es beginnt mit der Beratung bei Tagesspeisen und den zugehörigen Wein. Sie kommen den Wünschen der Gäste nach, nehmen Bestellungen entgegen, leiten diese an die Küche und Bar weiter und schenken die Getränke unter Anderem auch selber aus. Die Rechnungen werden ebenfalls entgegen genommen. Kellner bedienen die Gäste vom betreten des Gastronomiebetrieb bis zum verlassen. Neben diesen Tätigkeiten können sie ebenfalls an der Gestaltung der Speisekarte mitwirken und organisieren und planen besondere Veranstaltungen mit. Bei besonderen Anlässen, zum Beispiel einem Hochzeitsbankette sorgen sie für den problemlosen Ablauf.


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