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Berufe Lexikon

Jurist / Juristin

Berufsbild

Voraussetzung: Hochschulreife (Abitur)

Studiendauer: Mindestens 3 Jahre, höchstens 4 Jahre. Durchschnittlich 9 Semester

Tätigkeitsbeschreibung:

Primär ist es die Aufgabe eines Juristen/Juristin die Rechtsordnung zu bewahren. Juristen besitzen einen akademischen Abschluss in Rechtswissenschaften. Je nach späterer Berufswahl sorgen sie dafür, dass ein Miteinander der Gesellschaft Rechtsnorm geregelt wird oder soziale Tätigkeiten problemlos ablaufen können. Gesellschaftliche Störungen oder Rechtswidrigkeiten müssen beseitigt werden im Interesse des Gemeinwesens. Juristen handeln in ihren Entscheidung als Meinungsvertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus versuchen sie rechtliche Streitigkeiten zwischen zwei Parteien rechtsmäßig zu schlichten. Die typische Berufswahl eines Juristen tritt später als Rechtsanwalt, Richter, Notar oder Staatsanwalt in Kraft. Doch nicht nur ausschließlich, viele Juristen gehen später in höhere Verwaltungsämter oder in eine Rechtabteilung einer großen Firma. Nicht zuletzt findet man Juristen auch im deutschen Bundestag wieder.


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